Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  1. Anwendungsbereich
    Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beratungen, Behandlungen, Untersuchungen, Operationen und sonstige medizinische Tätigkeiten von Frau Dr. Andrea Fekete als Fachärztin für Orthopädie und orthopädische Chirurgie sowie Fachärztin für Allgemeinmedizin gegenüber ihrem Patienten und alle damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen („Behandlungsverhältnis“).
    Dies ist unabhängig davon, ob die Behandlung in der Ordination (Brodschildstraße 31, 2000 Stockerau) oder an einem anderen Ort (z.B. im Rahmen einer Operation in einem Krankenhaus) stattfindet.
    Die AGB gelten sowohl für den Erstkontakt und die ersten Behandlungen, als auch für alle nachfolgenden, späteren Behandlungen oder neue Behandlungen, ohne zeitliche Befristung.

  2. Wahlarztordination
    2.1. Die Orthopädie-Fekete ist eine private Wahlarztordination. Die Patienten sind daher Privatpatienten, weshalb sie die gesamte Behandlung unmittelbar nach ihrer Behandlung komplett privat zu bezahlen haben. Es erfolgt keine direkte Verrechnung zwischen der Orthopädie-Fekete und Kassen.
    2.2. Ob und inwieweit der Patient gegenüber seiner (Privat-)Krankenversicherung oder der Sozialversicherung ein Anspruch auf Kostenersatz für die Behandlung zusteht, hat der Patient selbst abzuklären.

  3. Terminvereinbarung | Stornobestimmungen
    3.1. Stellt der Patient eine Terminanfrage per Telefon, persönlichem Kontakt oder E-Mail und erhält er einen Termin, ist der Termin vereinbart worden („Terminvereinbarung“). Trotz Terminvereinbarung kann es zu üblichen Wartezeiten kommen.
    3.2. Der Patient kann den Termin bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin jederzeit per E-Mail oder Telefon ohne Angabe von Gründen kostenlos absagen. Eine kurzfristige (unter 24 Stunden) kostenlose Absage ist auch möglich, wenn beim Patienten wichtige Gründe eingetreten sind (z.B. Krankheit), welche einer Wahrnehmung des Termins entgegenstehen.
    Nimmt der Patient den Termin unentschuldigt nicht war, darf Orthopädie-Fekete dem Patienten eine Stornogebühr von EUR 60.- verrechnen.
    Diese Stornogebühr wird dem Patienten bei einer neuerlichen Terminvereinbarung innerhalb von 4 Wochen für die Behandlung zum neuen Termin gutgeschrieben, wenn dieser Termin stattfindet.
    3.3. Die Orthopädie-Fekete ist jederzeit berechtigt, den vereinbarten Termin zu stornieren oder den Patienten um Terminverschiebung zu ersuchen.
  1. Behandlungskosten | Bezahlung
    4.1. Die Behandlungskosten können sich je nach Komplexität und Dauer des Termins erhöhen aber auch erniedrigen. Dies wird von Dr. Fekete individuell festgesetzt.
    Sobald Dr. Fekete neue Behandlungskosten bekannt macht, gelten diese neuen Preise für alle Behandlungen ab dem Tag der Bekanntmachung.
    4.2. Die Behandlung ist vom Patienten unmittelbar nach dem Termin in der Ordination vollständig bar zu bezahlen. Kann der Patienten die Honorarnote nicht unmittelbar bezahlen, hat er das Honorar binnen 3 Werktagen auf das in der Honorarnote angegebene Konto der Orthopädie-Fekete zu überweisen.
    Im Falle des Zahlungsverzugs des Patienten kommen Verzugszinsen in der Höhe von 9 % p.a. und Mahnspesen EUR 50,- / Mahnung zusätzlich zur Verrechnung.

  2. Einwilligung in die Behandlung | Datenschutz
    Nimmt der Patient den Behandlungstermin wahr, willigt er in die Behandlung im Rahmen dieses Termins ein.
    Die Behandlung kann eine umfassende Untersuchung zur Analyse der Beschwerden bzw. zur Anamnese sowie Lokalisierung der betroffenen Körperstellen und des Verletzungsgrades beinhalten.
    Betreffend Datenverarbeitung und der Weitergabe von Daten im Zuge der Behandlung (z.B. an Labor, Krankenhaus) siehe gesonderte Zustimmungserklärung des Patienten.
    Weiteres ist vereinbart, dass die Orthopädie-Fekete die Daten und Befunde des Patienten maximal für 7 Jahre (gerechnet ab dem Tag der Erstellung der jeweiligen Daten/Befunde) in elektronischer Form aufzubewahren hat.
    Sofern gesetzlich eine kürzere Frist zur Anwendung kommen darf, gilt die kürzere Frist als vereinbart.

  3. Haftpflichtversicherung | Haftungsbegrenzung | Verjährung
    6.1. Dr. Fekete ist haftpflichtversichert. Die Haftung von Dr. Fekete aus fehlerhaften Behandlungen aller Art ist auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Versicherungssumme aus der Haftpflichtversicherung beschränkt.
    Sollte der Haftpflichtversicherer die Deckung des erlittenen Schadens des Patienten ablehnen, weil kein Versicherungsschutz für diesen Schaden besteht, haftet Dr. Fekete subsidiär ausschließlich im Falle von von ihr grob fahrlässig verschuldeten Behandlungsfehlern und betraglich begrenzt mit einem Maximalbetrag von EUR 50.000,- pro Patient.
    Die Haftung von Dr. Fekete für leicht fahrlässig verschuldete Behandlungsfehler und die Haftung für Vermögensschäden aus erlittenen Behandlungsfehlern ist – außerhalb des Versicherungsschutzes der Haftpflichtversicherung – ausgeschlossen.
    6.2. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen Dr. Fekete, wenn sie vom Patienten nicht binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem der Patient vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis (z.B. vom Behandlungsfehler) Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem schadenstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten (Verstoß).

  4. Anzuwendendes Recht | Gerichtsstand
    7.1. Die AGB‘s und das Behandlungsverhältnis unterliegen materiellem österreichischem Recht.
    7.2. Dr. Fekete ist weiters berechtigt, Ansprüche gegen den Patienten auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Patient seinen Wohnsitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat.

Stand Mai 2021